Betriebliche Altersvorsorge in der Arztpraxis
Seit 2019 gilt für neue, seit 2022 für alle Entgeltumwandlungsverträge: Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % zu leisten — und sparen dabei selbst Sozialabgaben. Die bAV ist damit kein Mehraufwand, sondern ein Vorteil für beide Seiten.
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Was ist betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Sammelbegriff für Altersvorsorgevereinbarungen, die über das Arbeitsverhältnis organisiert werden. Der wichtigste Baustein für Arztpraxen ist die Entgeltumwandlung: Ein Mitarbeitender vereinbart mit der Praxis, einen Teil seines Bruttogehalts direkt in eine Altersvorsorge umzuleiten — anstatt es ausgezahlt zu bekommen.
Dieser umgewandelte Betrag ist nach aktuellem Stand in der Ansparphase bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Der Mitarbeitende spart Steuern und Sozialabgaben — und die Praxis ebenfalls, weil die sv-pflichtigen Lohnbestandteile sinken.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater für die konkrete Berechnung in Ihrer Praxis und darüber, was in der Rentenphase steuerlich zu beachten ist.
Der Pflichtbeitrag: Was die Praxis leisten muss
Seit dem 1. Januar 2019 schreibt § 1a Abs. 1a BetrAVG vor: Wenn ein Mitarbeitender Entgeltumwandlung betreibt und dadurch für die Praxis Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, muss der Arbeitgeber mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als eigenen Zuschuss obendrauf legen.
Für bestehende Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, gilt diese Pflicht seit dem 1. Januar 2022. Es gibt also heute keine Entgeltumwandlungsvereinbarung mehr, die ohne diesen Zuschuss rechtlich vollständig ist.
Der entscheidende Punkt für Sie als Praxisinhaber: Die SV-Ersparnis, die durch die Entgeltumwandlung entsteht, ist in vielen Fällen höher als der Pflichtzuschuss. Die bAV kostet Sie unter dem Strich oft weniger, als sie auf den ersten Blick aussieht — und stärkt gleichzeitig die Bindung Ihres Teams.
15 %
Pflichtiger Arbeitgeberzuschuss
§ 1a Abs. 1a BetrAVG — gilt für alle Verträge seit 2022
2022
Ab diesem Jahr für alle Verträge
Für Neuverträge bereits ab 2019 verpflichtend
Was die bAV beiden Seiten bringt
Vorteile für die Praxis
- SV-Beiträge sparen: Die Entgeltumwandlung reduziert den sv-pflichtigen Lohn — das spart nach aktuellem Stand Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die häufig den Pflichtzuschuss übersteigen.
- Betriebsausgabe: Eigene Zuschüsse sind grundsätzlich als Betriebsausgabe absetzbar — sprechen Sie Ihren Steuerberater an.
- Mitarbeiterbindung: Wer für das Team in die Zukunft investiert, senkt die Fluktuation — und damit teure Neubesetzungen.
Vorteile für Mitarbeitende
- Steuerersparnis in der Ansparphase: Umgewandelte Beträge mindern nach aktuellem Stand das zu versteuernde Einkommen — Nettoeffekt ist spürbar besser als private Anlage vom Nettolohn.
- SV-Ersparnis: Auch Mitarbeitende zahlen auf umgewandelte Beträge (bis zur Grenze) keine oder weniger Sozialversicherungsbeiträge.
- Arbeitgeberzuschuss: 15 % extra von der Praxis — ohne Eigenleistung der Mitarbeitenden.
Durchführungswege im Überblick
Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Durchführungswege. Für Arztpraxen ist in aller Regel einer relevant:
Direktversicherung
Typisch für PraxenDie häufigste Form. Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Mitarbeitenden ab. Einfach zu verwalten, weit verbreitet und gut planbar.
Pensionskasse
Versorgungseinrichtung, die vom Arbeitgeber mitgetragen wird. Verbreitet in größeren Unternehmen — in Arztpraxen eher selten.
Pensionsfonds
Kapitalmarktorientierter Durchführungsweg mit höheren Renditechancen, aber auch mehr Volatilität. Für kleine Praxen meist nicht geeignet.
Unterstützungskasse / Direktzusage
Für kleine Praxen administrativ aufwendig und in der Regel nicht sinnvoll. Eher relevant für größere Unternehmen.
Vier Modelle, wie Tarifkosten getragen werden
Die Wahl des Vergütungsmodells beeinflusst direkt, wie viel von jedem Beitrag tatsächlich im Investment ankommt — und damit die spätere Rendite. Wir stellen die vier Modelle transparent vor, weil das in der Praxis selten passiert.
A · Provisions-/Courtagepflichtige Summe
Klassisches Provisionsmodell
Die Abschlussvergütung wird auf Basis der vereinbarten Beitragssumme berechnet — meist über einen Provisionshaftungszeitraum von rund 5 Jahren. In den ersten Jahren fließt ein Teil der Beiträge in die Vergütung, bevor das Investment voll wirken kann.
B · Paid Premium (PP)
Laufende Vergütung statt Vorschuss
Die Abschlussvergütung wird nicht vorab, sondern monatlich auf Basis tatsächlich gezahlter Beiträge entrichtet. Vom ersten Monat an arbeitet ein größerer Anteil im Investment — keine Bestandscourtage zusätzlich.
C · Nettotarif
Honorarberatung über SaaS-Partner
Tarif ohne Beratungs- und Abschlusskosten — nur Verwaltungskosten verbleiben in der Versicherung. Umgesetzt über einen spezialisierten SaaS-Partner, der monatlich von der Praxis vergütet wird.
D · Net Asset Value (NAV)
Dauerhafte Verwaltungspauschale
Keine Abschlussvergütung — die Vergütung läuft über eine erhöhte laufende Verwaltungskostenquote auf das Guthaben. Sinnvoll bei großem Guthaben, weniger bei kleinen Beiträgen.
| Kostenmodelle gegen laufende Beitragszahlung | A · Provisions-/ | B · Paid Premium | C · Nettotarif | D · NAV |
|---|---|---|---|---|
| Einmalige Abschlusskosten der Beitragssumme | 2,5 % | – | – | – |
| Laufende Kosten auf den Beitrag | 4 %* + 5 % | 4 %* + 6 % | 4 %* | 4 %* |
| Laufende Verwaltungskosten auf das Guthaben — jährlich | 0,22 % + 0,08 %, mind. 30 € | 0,22 %, mind. 30 € | 0,22 %, mind. 30 € | 0,22 % + 0,70 %, mind. 30 € |
| Kostenüberschüsse | aktuell 40 % der laufenden Kosten (0,22 %) auf das Guthaben — gilt für alle Modelle | |||
Quelle: LV 1871 Vergütungsmodelle (Beispiel-Tarif). Konkrete Werte können je nach Tarif und Anbieter abweichen. * Bestandscourtage. Das Mischmodell (MIX) ist hier ausgespart und wird auf Anfrage erläutert.
Was bleibt im Investment? Modellrechnung am LV1871-BETA-Tarif
Eine Beispielrechnung zur Orientierung. Echte Werte hängen vom konkreten Tarif, der Beitragshöhe, der Laufzeit und individuellen Vertragsbedingungen ab.
Ihre Annahmen
Wird für die Umlage der SaaS-Gebühr bei Konzept C benötigt.
Historische ETF-Werte ca. 6–8 % p.a. — nicht garantiert.
A · Provisions-/
– %
Effektivkosten p.a. (modellhaft)
B · Paid Premium
– %
Effektivkosten p.a. (modellhaft)
C · Nettotarif
– %
Effektivkosten p.a. (modellhaft)
D · NAV
– %
Effektivkosten p.a. (modellhaft)
Hinweis: Vereinfachte Modellrechnung. Tatsächliche Effektivkosten weichen je nach Tarif, Anbieter, Garantieniveau und Beitragsanpassungen ab. Renditeangaben sind keine Zusicherung — historische Wertentwicklungen sind kein Indikator für künftige Performance. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Effekte sind in dieser Rechnung nicht enthalten. Bitte sprechen Sie für Ihre konkrete Situation mit Ihrem Steuerberater und prüfen Sie das Produktinformationsblatt des jeweiligen Anbieters.
Beispielrechnung: Was bleibt unterm Strich?
Rechenbeispiel: Eine MFA wandelt 200 € brutto monatlich um.
Individuelle Abweichungen je nach Steuerklasse, SV-Beitragssatz und Tarifstufe sind die Regel. Dieser Wert dient nur zur Orientierung — bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater für eine praxisgenaue Berechnung. Für die Praxis kann die SV-Ersparnis auf der AG-Seite höher als der Pflichtzuschuss sein — auch das hängt vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen zur bAV
Sind wir als Praxis verpflichtet, bAV anzubieten?
Seit 2019 gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen und seit 2022 auch für bestehende Verträge: Wenn ein Mitarbeitender Entgeltumwandlung betreibt und die Praxis dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart, ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % nach § 1a Abs. 1a BetrAVG gesetzlich vorgeschrieben. Ein eigenständiges bAV-Angebot ohne Nachfrage ist dagegen nicht verpflichtend.
Was ist Entgeltumwandlung genau?
Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Mitarbeitende auf einen Teil seines Bruttogehalts — dieser wird direkt in eine Altersvorsorge umgeleitet. Dadurch sinkt das zu versteuernde und sv-pflichtige Einkommen, was für beide Seiten Beitragsersparnisse erzeugt. Der Mitarbeitende baut also Rente auf, ohne dass der volle Betrag netto vom Gehalt abgeht.
Können Auszubildende und Teilzeitkräfte auch bAV machen?
Ja, grundsätzlich haben auch Auszubildende und Teilzeitkräfte Anspruch auf Entgeltumwandlung und damit auf den Arbeitgeberzuschuss. Bei sehr niedrigen Gehältern ist der steuerliche Effekt jedoch gering — das sollte individuell abgewogen werden.
Was passiert mit der bAV, wenn ein Mitarbeitender die Praxis verlässt?
Bei einer Direktversicherung kann der Mitarbeitende die Police in der Regel mit- oder zu einem neuen Arbeitgeber übertragen (Portabilität). Die bereits erworbenen Anwartschaften verfallen nicht — sie sind gesetzlich unverfallbar nach den Fristen des BetrAVG. Bitte besprechen Sie die konkrete Handhabung mit Ihrem Berater.
bAV in Ihrer Praxis einrichten?
Im kostenlosen Praxis-Check analysieren wir, welche bAV-Struktur für Ihr Team am sinnvollsten ist — inkl. Pflichtbeitrag, SV-Ersparnis und Einrichtungsprozess.
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