Praxiskonsil — Mitarbeiterbindung

Betriebliche Altersvorsorge: Aus einer Pflicht wird ein Argument.

Sobald jemand im Team Entgeltumwandlung betreibt, sind 15 % Arbeitgeberzuschuss vorgeschrieben. Die dadurch ersparten Sozialabgaben übersteigen diesen Zuschuss häufig — die bAV kostet unter dem Strich also oft weniger, als sie auf den ersten Blick aussieht. Entscheidend ist, wie sie aufgesetzt wird.

Kostenlos · 20 Min · Kein Verkaufsdruck

  • 15 % Zuschuss sind Pflicht
  • Für alle Verträge seit 2022
  • Freier Versicherungsmakler

Kapitel 01 · Grundlagen & Pflicht

Grundlagen

Was betriebliche Altersvorsorge ist.

Die bAV bündelt alle Altersvorsorge-Vereinbarungen, die über das Arbeitsverhältnis laufen. Der wichtigste Baustein für Praxen und Labore ist die Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in die Vorsorge, statt ausgezahlt zu werden.

Dieser Betrag ist in der Ansparphase nach aktuellem Stand bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Beide Seiten sparen: die Mitarbeiterin an Steuern und Abgaben, der Betrieb an Arbeitgeberanteilen, weil die abgabenpflichtigen Lohnbestandteile sinken.

Was das in Ihrer Lohnabrechnung bedeutet und was in der Rentenphase steuerlich zu beachten ist, rechnet Ihr Steuerberater durch. Die Unterlagen dafür bereite ich auf.

Die Pflicht

15 % sind das Minimum, nicht das Ziel.

§ 1a Abs. 1a BetrAVG schreibt vor: Wer Entgeltumwandlung betreibt und dem Betrieb dadurch Sozialversicherungsbeiträge erspart, bekommt mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss obendrauf. Für Neuverträge gilt das seit 2019, für bestehende seit 2022 — es gibt heute also keine Entgeltumwandlung mehr, die ohne diesen Zuschuss vollständig wäre.

Als Argument im Wettbewerb um Fachkräfte taugt ein gesetzliches Minimum allerdings wenig. Wer freiwillig mehr zuschießt und den Zuschuss etwa nach Betriebszugehörigkeit staffelt, macht aus der Pflichtleistung ein Bindungsinstrument: Wer länger bleibt, bekommt mehr.

Dazu kommt die Tarifseite — und die entscheidet über deutlich größere Beträge, als die meisten vermuten.

Der eigentliche Hebel

Wie viel vom Beitrag ankommt.

Zwei Stellschrauben

Über Jahrzehnte entscheiden zwei Dinge darüber, was am Ende in der Rente steht: wie hoch die Vertragskosten sind — und wie viel Garantie eingebaut ist. Jeder garantierte Euro muss sicher angelegt werden und kann deshalb nicht am Kapitalmarkt arbeiten.

Bei Gruppenverträgen setze ich bewusst zulasten der eigenen Vergütung auf rabattierte Tarife für Ihr Team: geringere Vertragskosten, fest im Tarif verankert. Von jedem Beitrag — Ihrem Zuschuss wie der Entgeltumwandlung Ihrer Mitarbeitenden — fließt dadurch mehr ins Investment.

Was das über die Laufzeit ausmacht, rechne ich im Gespräch an Ihrem konkreten Fall vor — mit den Kostenangaben aus den Produktinformationsblättern der infrage kommenden Tarife.

Kapitel 02 · Wege & Fragen

Durchführungswege

Fünf Wege — für Praxen zählt einer.

Direktversicherung

Typisch

Die häufigste Form. Der Arbeitgeber schließt eine Renten- oder Lebensversicherung für die Mitarbeitenden ab. Einfach zu verwalten, gut planbar, bei Arbeitgeberwechsel übertragbar.

Pensionskasse

Versorgungseinrichtung, die der Arbeitgeber mitträgt. Verbreitet in größeren Unternehmen, in Praxen und Laboren selten.

Pensionsfonds

Kapitalmarktorientiert, mit höheren Chancen und höherer Schwankung. Für kleine Betriebe meist nicht passend.

Unterstützungskasse und Direktzusage

Administrativ aufwendig und mit Bilanzberührung. In der Regel erst für größere Arbeitgeber sinnvoll.

Beide Seiten

Was der Betrieb hat — und was das Team hat.

Für den Betrieb

  • Die Entgeltumwandlung senkt den sozialversicherungspflichtigen Lohn — die ersparten Arbeitgeberanteile übersteigen den Pflichtzuschuss häufig.
  • Eigene Zuschüsse sind grundsätzlich Betriebsausgabe; wie das bei Ihnen greift, klärt Ihr Steuerberater.
  • Wer für die Zukunft des Teams mitzahlt, senkt Fluktuation — und damit teure Neubesetzungen.

Für die Mitarbeitenden

  • Umgewandelte Beträge mindern nach aktuellem Stand das zu versteuernde Einkommen in der Ansparphase.
  • Auf umgewandelte Beträge fallen bis zur Grenze keine oder geringere Sozialversicherungsbeiträge an.
  • Der Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % kommt ohne eigene Zuzahlung obendrauf.

FAQ

Häufige Fragen.

Sind wir verpflichtet, eine bAV anzubieten?

Ein eigenständiges Angebot ohne Nachfrage ist nicht verpflichtend. Sobald aber jemand Entgeltumwandlung betreibt und der Betrieb dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart, ist ein Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrags vorgeschrieben — nach § 1a Abs. 1a BetrAVG, für Neuverträge seit 2019 und für alle Verträge seit 2022.

Was ist Entgeltumwandlung genau?

Die Mitarbeiterin verzichtet auf einen Teil ihres Bruttogehalts, der direkt in die Altersvorsorge fließt. Dadurch sinken das zu versteuernde Einkommen und die sozialversicherungspflichtigen Lohnbestandteile — für beide Seiten. Netto geht also weniger vom Gehalt ab, als in die Vorsorge eingezahlt wird.

Können Auszubildende und Teilzeitkräfte mitmachen?

Grundsätzlich ja, der Anspruch auf Entgeltumwandlung und damit auf den Zuschuss besteht unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Bei sehr niedrigen Gehältern fällt der steuerliche Effekt allerdings gering aus — das gehört individuell abgewogen.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Bei einer Direktversicherung lässt sich die Police in der Regel mitnehmen oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Bereits erworbene Anwartschaften verfallen nicht — sie sind nach den Fristen des Betriebsrentengesetzes unverfallbar.

Brauchen wir eine Versorgungsordnung?

Vorgeschrieben ist sie nicht, sinnvoll fast immer. Sie hält schriftlich fest, welche Zusage für welche Gruppe gilt und unter welchen Voraussetzungen. Fehlt diese Grundlage, trägt im Streitfall der Arbeitgeber die Darlegungslast, wie er den begünstigten Kreis abgegrenzt hat. Die arbeitsrechtliche Prüfung übernimmt Ihr Anwalt.

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