Praxiskonsil — Sachversicherungen für Heilberufe

Praxisabsicherung — damit ein Schaden nicht zwei wird.

Ein herunterfallendes Handstück, ein Rohrbruch am Wochenende, ein Datenleck bei Patientendaten: Zum eigentlichen Problem wird der Schaden erst, wenn danach der Betrieb stillsteht oder eine Versicherung nicht das leistet, was gebraucht wird.

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  • Für Praxen und Labore
  • Marktbreiter Vergleich
  • Freier Versicherungsmakler
Fabio Rausch, Versicherungsmakler für Heilberufe, Praxiskonsil

Fabio Rausch

Freier Versicherungsmakler · Ihr persönlicher Ansprechpartner

Kapitel 01 · Die Bausteine

Die Bausteine

Fünf Bausteine, die im Schadenfall entscheiden.

Jeder Baustein deckt ein anderes Ereignis ab — welche für Ihre Praxis relevant sind, hängt von Eigentumsverhältnis, Ausstattung und Patientendaten ab.

Berufshaftpflicht

Gesetzliche Pflicht für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte — mit Mindestsummen und Nachweispflicht.

Zur Berufshaftpflicht

Weitere Bausteine

Was daneben noch ins Gesamtbild gehört.

Betriebshaftpflicht

Deckt Betriebsrisiken jenseits der eigentlichen Behandlung — etwa wenn eine Patientin oder ein Patient im Wartezimmer stürzt.

Rechtsschutz

Greift, wenn Ihre Praxis in eine rechtliche Auseinandersetzung gerät — etwa mit Lieferanten, Vermietern oder im Arbeitsrecht.

Gebäudeversicherung

Relevant für Inhaberinnen und Inhaber mit eigener Praxisimmobilie — sie deckt Schäden an der Bausubstanz.

Diese Bausteine gehören ins Gesamtkonzept; die Einordnung passiert im Erstgespräch. Was ein einzelner Geräteschaden kostet und wann die Praxisausfallversicherung übernimmt, zeigen die Bausteine Elektronik und Praxisausfall.

Praxis und Person

Zwei Ebenen: die Praxis — und Sie selbst.

Sachwerte und Betrieb sind die eine Hälfte der Absicherung. Die andere ist die Person, die die Praxis trägt.

Die Praxis

Diese Seite

Berufshaftpflicht, Praxisinhalt, Elektronik, Praxisausfall und Cyber sichern Sachwerte, Haftung und den laufenden Betrieb — alles, was der Praxis passieren kann.

Sie selbst

Inhaberabsicherung

Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld, Krankenversicherung und Vorsorge sichern die Person hinter der Praxis — denn der häufigste Ausfallgrund ist nicht das Gerät, sondern der Mensch.

Zur Inhaberabsicherung

Der häufigste blinde Fleck

Unterversichert, ohne es zu wissen.

Unterversicherung

Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert Ihrer Praxis zum Zeitpunkt des Schadens, kürzt der Versicherer die Leistung im selben Verhältnis (§ 75 VVG) — anteilig, nicht auf null, aber spürbar. Behandlungseinheiten und Bildgebung erreichen dabei schnell fünf- bis sechsstellige Beträge; wer die Summe nach einer Neuanschaffung nicht nachzieht, vergrößert die Lücke mit jedem weiteren Gerät. Bemessen Sie die Versicherungssumme deshalb am Neuwert Ihrer Ausstattung und planen Sie eine Reserve für künftige Wertsteigerungen ein.

Kapitel 02 · Betreuung & Fragen

FAQ

Häufige Fragen zur Praxisabsicherung

01 Deckt meine Inhaltsversicherung ein fallengelassenes Handstück?

In der Regel nicht zuverlässig. Fällt ein Handstück herunter, ist das häufig ein Bedienungsfehler und damit eine grob fahrlässig herbeigeführte Ursache. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen — im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens, nicht automatisch auf null (§ 81 Abs. 2 VVG); nur bei Vorsatz entfällt die Leistung ganz (§ 81 Abs. 1 VVG). Für Schäden „von innen“ wie diesen ist die Elektronikversicherung der passendere Baustein.

02 Praxisausfall oder Krankentagegeld — brauche ich beides?

Das Krankentagegeld sichert Ihr persönliches Einkommen als Inhaberin oder Inhaber bei attestierter Arbeitsunfähigkeit. Die Praxisausfallversicherung deckt daneben die laufenden Fixkosten Ihrer Praxis — Miete, Personal, Leasingraten. Beides ergänzt sich, das eine ersetzt das andere nicht. Mehr zur privaten Seite dieser Frage unter der Absicherung für Praxisinhaber.

03 Was muss ich meinem Versicherer melden?

Eine Gefahrerhöhung müssen Sie anzeigen — zum Beispiel ein neues Gerät oder eine neue Mitarbeiterin, wenn sich dadurch das Risiko ändert. Wird das vorsätzlich unterlassen, kann der Versicherer leistungsfrei sein; bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung kürzen. Tritt der Schaden später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem die Anzeige fällig gewesen wäre, entfällt die Leistungspflicht meist ganz — außer der Versicherer kannte die Änderung bereits oder sie war für den Schaden nicht ursächlich (§ 26 VVG).

Laufende Betreuung

Ihre Praxis verändert sich — Ihr Schutz sollte mitziehen.

Neue Mitarbeiterin? Neues Gerät? Eine kurze Nachricht genügt — wir passen Ihren Schutz an.

Der Hintergrund ist keine Servicefloskel, sondern die Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung: Ändert sich das Risiko Ihrer Praxis spürbar — etwa durch ein neues Gerät oder zusätzliches Personal — muss das dem Versicherer gemeldet werden, sonst drohen genau die Kürzungen aus der Anzeigepflicht. Damit das nicht an Ihnen hängen bleibt, ist die laufende Anpassung Teil unserer Betreuung.

Konsil-Prinzip

Das Konsil-Prinzip

In der Medizin holt man beim Konsil den Spezialisten dazu — genauso arbeiten wir: Absicherung, Vorsorge und die Koordination Ihrer Gründung liegen bei uns, für Zulassungsrecht, Praxiskaufvertrag und Steuergestaltung ziehen wir spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater hinzu.

Porträt — Platzhalter
Referenzfall — folgt nach Freigabe

Kontakt

Über Ihre Praxisabsicherung sprechen

20 Minuten, unverbindlich, mit Blick auf Ihre tatsächliche Ausstattung und Ihr tatsächliches Risiko — als freier Versicherungsmakler vergleichen wir marktbreit statt aus einem einzigen Haus.

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Vorab-Check

Was trifft auf Ihre Praxis zu?

Mehrfachauswahl — alles ankreuzen, was passt.

Welche Versicherungen bestehen bereits?

Mehrfachauswahl — alles ankreuzen, was vorhanden ist.

Wurden diese Verträge in den letzten drei Jahren marktbreit verglichen?

Also gegen andere Anbieter, nicht nur beim eigenen Haus verlängert.

Wurden die Summen angepasst, als neue Geräte oder neue Mitarbeitende dazukamen?

Neue Behandlungseinheit, neue Mitarbeiterin, Umbau — alles, was das Risiko verändert.

Ergebnis

Nicht vorhanden

  • Berufshaftpflicht Gesetzliche Pflicht für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte — mit Mindestsummen und Nachweispflicht.
  • Betriebshaftpflicht Deckt Betriebsrisiken jenseits der eigentlichen Behandlung — etwa wenn eine Patientin oder ein Patient im Wartezimmer stürzt.
  • Praxisinhaltsversicherung Einrichtung, Geräte und Vorräte gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Sturm.
  • Elektronikversicherung Schäden im laufenden Betrieb: Bedienungsfehler, Überspannung, Sturz.
  • Praxisausfallversicherung Ersetzt die fortlaufenden Betriebskosten, wenn die Praxis stillsteht.
  • Cyberversicherung Patientendaten, Praxis-IT und die Folgen eines Angriffs.
  • Rechtsschutzversicherung Greift, wenn Ihre Praxis in eine rechtliche Auseinandersetzung gerät — etwa mit Lieferanten, Vermietern oder im Arbeitsrecht.
  • Gebäudeversicherung Relevant für Inhaberinnen und Inhaber mit eigener Praxisimmobilie — sie deckt Schäden an der Bausubstanz.

Vorhanden, aber ungeprüft

  • Marktvergleich Ohne Vergleich bleibt offen, ob Ihre Verträge im Leistungsumfang mithalten. Als freier Makler vergleichen wir marktbreit statt aus einem einzigen Haus.
  • Versicherungssumme Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert Ihrer Praxis zum Zeitpunkt des Schadens, kürzt der Versicherer die Leistung im selben Verhältnis (§ 75 VVG).
  • Anzeigepflicht Eine Gefahrerhöhung müssen Sie anzeigen — zum Beispiel ein neues Gerät oder eine neue Mitarbeiterin, wenn sich dadurch das Risiko ändert.
  • Neuwert der Ausstattung Bemessen Sie die Versicherungssumme am Neuwert Ihrer Ausstattung und planen Sie eine Reserve für künftige Wertsteigerungen ein.
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Schematische Einordnung, keine Beratung — welche Bausteine Ihre Praxis braucht, klären wir im Gespräch.

Unsere Begleitung ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes; hierfür arbeiten Sie mit spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern.