Praxiskonsil — Niederlassungsbegleitung

Niederlassungsbegleitung für Zahnärztinnen und Zahnärzte

Von der Vorbereitungszeit über den Registereintrag bis zum Zulassungsausschuss: Der Weg zur eigenen Kassenpraxis hat feste Etappen, feste Unterlagen — und einen Nachweis, der bei Nichtbeachtung sofort Folgen hat: Ihre Berufshaftpflichtversicherung. Wir sortieren die Etappen, behalten die Fristen im Blick und denken Finanzierung und Absicherung von Anfang an mit.

Kostenlos · Unverbindlich · Kein Verkaufsdruck

  • Approbation bis Zulassung im Blick
  • Berufshaftpflicht rechtzeitig nachgewiesen
  • KfW-Förderwege
  • Freier Makler

Kapitel 01 · Zulassung & Etappen

Gut zu wissen

Wo Sie sich niederlassen, entscheiden Sie.

Der Weg zur Kassenzulassung

Vier Etappen bis zur eigenen Kassenpraxis.

  1. Approbation

    Ihre Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt ist die Grundvoraussetzung für alle folgenden Schritte auf dem Weg zur Kassenzulassung.

  2. Vorbereitungszeit

    Es folgt eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit. Darin enthalten sein muss eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit als Assistent oder Vertreter eines oder mehrerer Kassenzahnärzte (§ 3 Abs. 2 und Abs. 3 Zahnärzte-ZV).

  3. Eintrag ins Zahnarztregister

    Die Eintragung in das Zahnarztregister beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (§ 3 Abs. 1 Zahnärzte-ZV). Der Registerauszug ist zugleich eine der Unterlagen für den Zulassungsantrag.

  4. Zulassungsausschuss

    Den Antrag auf Zulassung stellen Sie beim Zulassungsausschuss (§§ 18–19 Zahnärzte-ZV) — mit den Unterlagen, die wir im nächsten Abschnitt auflisten.

Zulassungsausschüsse tagen in der Regel quartalsweise. Fristen und Sitzungstermine unterscheiden sich je Kassenzahnärztlicher Vereinigung — wir helfen beim Timing.

Die Unterlagen

Was dem Zulassungsantrag beiliegen muss.

Dem Antrag beim Zulassungsausschuss sind fünf Unterlagen beizufügen (§ 18 Zahnärzte-ZV).

  • Auszug aus dem Zahnarztregister
  • Lebenslauf
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bescheinigungen über bisherige zahnärztliche Tätigkeiten
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

    Dieser Nachweis hat eigene Mindestsummen und eine eigene Frist — mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Der Dringlichkeits-Punkt

Berufshaftpflicht: Höhe und Timing entscheiden.

Achtung — § 95e SGB V

Für den Zulassungsantrag zählt nicht nur, dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, sondern in welcher Höhe — und wann Sie das nachweisen.

Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden: 3 Mio. € je Versicherungsfall (§ 95e Abs. 2 Satz 1 SGB V). Die Jahresleistung darf nicht auf weniger als den zweifachen Betrag begrenzt werden — also mindestens 6 Mio. € pro Jahr (§ 95e Abs. 2 Satz 2 SGB V).

Für Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ mit angestellten Zahnärzten gelten höhere Summen: mindestens 5 Mio. € je Versicherungsfall, Jahresleistung mindestens der dreifache Betrag — also mindestens 15 Mio. € (§ 95e Abs. 5 Satz 4 SGB V).

Der Nachweis ist bereits bei Stellung des Zulassungsantrags gegenüber dem Zulassungsausschuss zu erbringen — nicht erst zur Praxiseröffnung (§ 95e Abs. 3 Satz 1 SGB V).

Wird der Nachweis nach Aufforderung nicht unverzüglich vorgelegt, muss der Zulassungsausschuss das Ruhen der Zulassung mit sofortiger Wirkung beschließen (§ 95e Abs. 4 Satz 2 SGB V). Endet dieses Ruhen nicht innerhalb von zwei Jahren, ist die Zulassung zu entziehen (§ 95e Abs. 4 Satz 7 SGB V).

Diesen Nachweis rechtzeitig vor der Antragstellung zu klären, ist Teil unserer Begleitung.

Alle Details zur Berufshaftpflicht — Mindestsummen, Nachweisführung, worauf wir achten — auf der eigenen Seite zur Berufshaftpflicht.

Kapitel 02 · Finanzierung & Wege

Ihr Gründungsweg

Drei Wege in die eigene Praxis.

Welcher Weg passt, hängt von Kapital, Risikobereitschaft und Gestaltungswunsch ab — die drei Wege unterscheiden sich deutlich.

Übernahme

Einzelpraxis

67%

aller Gründungen 2024

Ø 450.000 €

  • Patientenstamm ist bereits da
  • Geringeres Anlaufrisiko, weil von Tag eins Umsatz fließt
  • Gestaltungsfreiheit begrenzt durch Bestehendes — Räume, Team, Ausstattung

Einstieg

Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

27%

aller Gründungen 2024

Ø 429.000 € je Inhaber

  • Patientenstamm und Anlaufrisiko werden geteilt
  • Kapitalbedarf pro Kopf niedriger als bei den Einzelpraxis-Wegen
  • Gestaltungsfreiheit ist Verhandlungssache mit den Partnern

Neugründung

Einzelpraxis

7%

aller Gründungen 2024

Median 690.000 €, stark streuend

  • Volle Gestaltungsfreiheit — von der Lage bis zur Ausstattung
  • Kein Patientenstamm, dadurch höheres Anlaufrisiko
  • Kapitalbedarf am schwersten planbar

Zahlen: IDZ/apoBank, zahnärztliche Existenzgründungen 2024.

Finanzierung

Fördermittel, die Sie kennen sollten.

ERP-Gründerkredit StartGeld

bis 200.000 €

Der Höchstbetrag wurde im Dezember 2025 angehoben.

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)

bis 500.000 €

Eine Bürgschaftsbank kann dafür eine 100-prozentige Garantie übernehmen.

Beide Kredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über Ihre Hausbank (Hausbankprinzip).

Wann sollten Sie mit uns sprechen?

Am besten früh. Zulassung, Finanzierung und Absicherung greifen ineinander: Der Nachweis der Berufshaftpflicht gehört zum Zulassungsantrag, die Hausbank will die Zulassung sehen, und der Förderantrag muss vor dem Kaufvertrag stehen. Je früher wir das gemeinsam sortieren, desto seltener geraten diese drei Stränge aneinander.

Klare Zuständigkeiten

Wer macht was

Absicherung, Vorsorge und die Koordination Ihrer Gründung liegen bei uns. Für Zulassungsrecht, Praxiskaufvertrag und Steuergestaltung ziehen wir spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater hinzu.

Liegt bei uns

  • Absicherungskonzept für Praxis und Inhaber
  • Vorsorge und Ruhestandsplanung
  • Überblick über Fördermittel (KfW)
  • Koordination Ihres Gründer-Netzwerks
  • Begleitung zum Bankgespräch

Ziehen wir hinzu

  • Praxiskauf- und Mietvertrag prüfen
  • Zulassungsrecht im Einzelfall
  • Wahl der Gesellschaftsform
  • Steuergestaltung

Kapitel 03 · Stolpersteine & Anschluss

Häufige Stolpersteine

Was in der Praxis oft übersehen wird.

Die Quartalslogik der Zulassungsausschüsse übersehen

Wer erst kurz vor dem gewünschten Starttermin einreicht, verpasst leicht die nächste Sitzung und wartet dann bis zum übernächsten Termin. Fristen und Sitzungstermine unterscheiden sich je Kassenzahnärztlicher Vereinigung.

Anrechnung von Teilzeit auf die Vorbereitungszeit unterschätzt

Teilzeittätigkeiten fließen anders in die Vorbereitungszeit ein, als viele erwarten. Wer das übersieht, plant seinen Zulassungstermin zu optimistisch.

Mietbürgschaft nicht eingeplant

Vermieter verlangen bei Praxisräumen häufig eine Bürgschaft zusätzlich zur eigentlichen Investition — ein Posten, der in vielen Finanzierungsplänen fehlt.

Keine Rücklagen für Steuernachzahlungen und Unvorhergesehenes

Wer das gesamte Kapital in Übernahme oder Ausstattung steckt, hat für Steuernachzahlungen im ersten Praxisjahr oder unerwartete Ausgaben keinen Puffer mehr.

Konsil-Prinzip

Das Konsil-Prinzip

In der Medizin holt man beim Konsil den Spezialisten dazu, statt jeden Fall allein zu entscheiden. Genauso arbeiten wir bei Ihrer Gründung.

Absicherung, Vorsorge und die Koordination Ihrer Gründung übernehmen wir. Für Zulassungsrecht, Praxiskaufvertrag und Steuergestaltung ziehen wir spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater hinzu.

Nach der Zulassung

Und dann: absichern.

Die Zulassung ist der Anfang. Praxis, Sie selbst und Ihr Team brauchen jeweils eine eigene Antwort.

Ihre Praxis absichern

Inventar, Betriebsunterbrechung und die laufende Berufshaftpflicht im Praxisbetrieb — was Ihre Praxis nach dem Start braucht.

Zur Praxisabsicherung →

Und Sie selbst?

Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge: Als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber tragen Sie das unternehmerische Risiko persönlich.

Zur Absicherung als Inhaber →

Von Tag 1 attraktiv für ZFA

Schon bei der ersten Stellenanzeige zählt mehr als das Gehalt: Eine betriebliche Krankenversicherung ist für ZFA und Prophylaxe-Fachkräfte ein spürbarer Vorteil — bis 50 €/Monat je Mitarbeitendem steuerfrei — und lässt sich von Anfang an mitplanen.

Zur Mitarbeiterbindung →

Kontakt

Ihren Weg zur Zulassung besprechen

Unverbindlich, mit Ihrer konkreten Situation statt Branchenfolklore. Wir sortieren Etappen, Unterlagen, Berufshaftpflicht-Nachweis und Förderwege — und denken die Absicherung von Praxis und Person gleich mit. Das Erstgespräch ist kostenlos; die Vermittlung von Versicherungen vergütet der Versicherer. Was darüber hinausgeht, besprechen wir vorher.

Erstgespräch vereinbaren

Kostenlos · Unverbindlich · Kein Verkaufsdruck

Unsere Begleitung ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes; hierfür arbeiten Sie mit spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern.