450.000€
Ø Investition bei Übernahme einer Einzelpraxis.
Praxiskonsil — Praxisabsicherung
Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Glasbruch: Die Praxisinhaltsversicherung schützt Einrichtung, Medizintechnik und Vorräte Ihrer Praxis gegen genau diese klassischen Sachgefahren — vergleichbar mit dem, was die Hausratversicherung für die eigene Wohnung leistet, nur zugeschnitten auf den laufenden Praxisbetrieb.
Kapitel 01 · Wert & Schutz
Warum das wichtig ist
Eine Praxis zu übernehmen oder neu zu gründen zählt zu den größten Investitionen im Berufsleben einer Ärztin, eines Arztes oder einer Zahnärztin. Laut der IDZ/apoBank-Analyse der zahnärztlichen Existenzgründungen 2024 kostet die Übernahme einer Einzelpraxis im Schnitt rund 450.000 Euro, eine Neugründung rund 690.000 Euro. Ein Großteil dieser Summe steckt nicht in den Wänden, sondern in Einrichtung, Medizintechnik und Ausstattung — also in genau dem, was die Praxisinhaltsversicherung im Schadenfall ersetzt.
450.000€
Ø Investition bei Übernahme einer Einzelpraxis.
690.000€
Ø Investition bei Neugründung einer Einzelpraxis.
Quelle: IDZ/apoBank, zahnärztliche Existenzgründungen 2024.
Was versichert ist
Die Praxisinhaltsversicherung beantwortet beide Fragen zugleich — welche Gefahren gedeckt sind und was davon betroffen sein kann.
Die Grenze
Abgrenzung
Die Praxisinhaltsversicherung deckt Gefahren, die von außen auf Ihre Einrichtung einwirken: Feuer, Wasser, Einbruch, Sturm. Der Bedienungsfehler am Gerät oder eine Überspannung im Stromnetz zählen nicht dazu — das sind Schäden „von innen“, die im laufenden Betrieb entstehen. Dafür gibt es einen eigenen Baustein: die Elektronikversicherung.
Kapitel 02 · Tarife & Fragen
Worauf wir achten
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des kompletten Inventars entsprechen — nicht dem ursprünglichen Kaufpreis und nicht dem aktuellen Zeitwert. Nur so lässt sich eine Unterversicherung vermeiden.
Steht die Praxis nach einem Sachschaden still, laufen Miete und Personalkosten weiter. Ob eine Betriebsunterbrechungs-Ergänzung zur Inhaltsversicherung sinnvoll ist, prüfen wir gemeinsam.
Mit jeder größeren Neuanschaffung wächst der Wert der Einrichtung — und damit die Lücke, wenn die Versicherungssumme nicht mitzieht. Wir gleichen die Summe jährlich mit Ihrem tatsächlichen Inventar ab.
FAQ
Nein — beide Versicherungen decken unterschiedliche Seiten eines Schadens ab. Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn durch Ihre Praxis ein Schaden bei Dritten entsteht. Die Praxisinhaltsversicherung schützt umgekehrt Ihre eigene Einrichtung, wenn diese selbst beschädigt oder zerstört wird.
Das hängt vom Leasing- oder Mietvertrag ab: Häufig bleibt das Gerät im Eigentum der Leasinggesellschaft, während die Praxis es nutzt und dafür haftet. Fremdes Eigentum in der Praxis lässt sich in der Inhaltsversicherung mitversichern — wir prüfen das anhand Ihrer konkreten Verträge.
Über eine Neuwert-Aufstellung Ihrer gesamten Einrichtung und Ausstattung — von der Behandlungseinheit bis zum Empfangstresen. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufstellung, damit die Summe zum tatsächlichen Wert passt.
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Alle Sachversicherungs-Bausteine für Ihre Praxis auf einen Blick — von Inhalt bis Cyber.
Zum ÜberblickSchutz für Behandlungseinheiten, Bildgebung und Praxis-IT — auch bei Schäden, die im laufenden Betrieb entstehen.
Zur ElektronikversicherungDeckt die laufenden Fixkosten Ihrer Praxis, wenn Sie selbst wegen Krankheit oder Unfall ausfallen.
Zur PraxisausfallversicherungKontakt
20 Minuten, unverbindlich, mit Blick auf Ihre tatsächliche Ausstattung — als freier Versicherungsmakler vergleichen wir marktbreit statt aus einem einzigen Haus.
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