- IT-Forensik und Soforthilfe im Ernstfall
- Wiederherstellung von Daten und Systemen
- Eigenschäden inklusive Betriebsunterbrechung durch den Cyber-Vorfall
- Drittschäden — Ansprüche Betroffener
- Krisenkommunikation
Praxiskonsil — Praxisabsicherung
Cyberversicherung — wenn Patientendaten und Praxis-IT zum Risiko werden.
Ein Verschlüsselungstrojaner, ein Datenleck, ein Ausfall der Praxissoftware: Trifft es die IT Ihrer Praxis, steht schnell mehr auf dem Spiel als nur ein defektes Gerät. Die Cyberversicherung deckt den Angriff selbst und seine Folgen — von der Soforthilfe bis zur Wiederherstellung.
- Für Praxen und Labore
- Marktbreiter Vergleich
- Freier Versicherungsmakler
Warum das wichtig ist
Praxis-IT ist ein eigenes Risiko.
Praxen verwalten hochsensible Gesundheitsdaten — vom Anamnesebogen bis zur Abrechnung. Fällt die Praxissoftware aus, steht damit oft der gesamte Betrieb: Termine, Dokumentation und Abrechnung laufen digital.
Verschlüsselungs- und Erpressungsangriffe treffen längst nicht mehr nur große Kliniken — auch kleine Praxen und Labore geraten ins Visier, gerade weil ihre IT oft weniger geschützt ist.
Kommt es zu einem Vorfall, entstehen zusätzlich Meldepflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden — unter Zeitdruck, während der Betrieb ohnehin schon außer Takt ist.
Kapitel 01 · Leistungsbausteine
Typische Leistungsbausteine
Was eine Cyberversicherung abdeckt.
Abgrenzung zur Elektronik
Zwei Bausteine für zwei Seiten desselben Vorfalls.
Die Elektronikversicherung ersetzt beschädigte Hardware — etwa, wenn ein Gerät durch einen Defekt oder eine Fahrlässigkeit ausfällt. Die Cyberversicherung setzt dort an, wo die Hardware intakt bleibt, der Angriff selbst aber den Betrieb trifft: IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Drittschäden. Mehr dazu unter der Elektronikversicherung.
Kapitel 02 · Tarife & Fragen
Worauf wir achten
Drei Stellschrauben beim Vergleich.
IT-Grundsicherung vorab klären
Versicherer setzen bestimmte Mindeststandards an Ihrer IT voraus. Werden die nicht erfüllt, entsteht ein Leistungsrisiko — deshalb klären wir das vor Vertragsschluss, nicht erst im Schadenfall.
Betriebsunterbrechung eingeschlossen
Ein Cyber-Vorfall legt oft nicht nur Daten, sondern auch den laufenden Betrieb lahm. Die Betriebsunterbrechung durch den Cyber-Vorfall sollte deshalb Teil des Tarifs sein.
24/7-Soforthilfe-Hotline
Im Ernstfall zählt jede Stunde. Wir achten darauf, dass der Tarif eine rund um die Uhr erreichbare Soforthilfe-Hotline enthält.
FAQ
Häufige Fragen zur Cyberversicherung
01 Ist meine Praxis nicht zu klein für einen Angriff?
Nein — kleinere Praxen und Labore geraten zunehmend ins Visier, gerade weil ihre IT oft weniger geschützt ist als die großer Kliniken. Die Größe der Praxis schützt nicht vor einem Angriff.
02 Deckt die Versicherung auch Datenverlust ohne Angriff?
Je nach Tarif kann auch ein Datenverlust ohne fremden Angriff eingeschlossen sein — etwa durch einen technischen Defekt. Die Abgrenzung zur Elektronikversicherung, die die Hardware selbst abdeckt, ist dabei tarifabhängig und Teil unseres Vergleichs.
03 Welche Voraussetzungen verlangt der Versicherer?
Üblich sind Anforderungen wie regelmäßige Backups, aktuelle Software-Updates und ein Zugriffsschutz für die Praxis-IT. Welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif — das klären wir vorab mit Ihnen.
Rund um die Praxisabsicherung
Was daneben noch zählt.
Der Überblick: alle Bausteine
Inhalt, Elektronik, Betriebsunterbrechung, Gebäude, Cyber und mehr — die Praxisabsicherung im Überblick.
Zur PraxisabsicherungElektronik: Schäden „von innen"
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit an Ihren Geräten — das deckt die Elektronikversicherung, nicht die Cyberversicherung.
Zur ElektronikversicherungWenn Sie selbst ausfallen
Krankheit, Unfall, Quarantäne oder Sachschaden: Die Praxisausfallversicherung sichert die Fixkosten Ihrer Praxis, wenn der Betrieb unfreiwillig stillsteht.
Zur PraxisausfallversicherungKontakt
Ihre Cyberversicherung besprechen
20 Minuten, unverbindlich — mit Blick auf Ihre Praxis-IT und die Voraussetzungen des Versicherers. Als freier Versicherungsmakler vergleichen wir marktbreit statt aus einem einzigen Haus.
20-Minuten-Gespräch buchenUnsere Begleitung ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes; hierfür arbeiten Sie mit spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern.